Rezertifizierung

Die Führung des interdisziplnären Schwerpunktes SAPPM ist an den Nachweis einer periodischen Fortbildung gebunden. Nach Ablauf einer Frist von 5 Jahren wird der Schwerpunkt jeweils für weitere 5 Jahre erneuert, sofern innerhalb dieser Zeit die Kriterien der Fortbildungspflicht der SAPPM erfüllt wurden. Werden die Bedingungen für die Rezertifizierung nicht erfüllt, erlischt der interdiziplinäre Schwerpunkt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Rezertifizierung fällig wird. 

Bedingungen für die Rezertifizierung

Zusätzlich zu der von den FMH-Fachgesellschaften geforderten Fortbildung benötigt ein/e Schwerpunkt-Inhaber/in zur Rezertifizierung eine Kontrolle der Praxis­tätigkeit von 20 Stunden im Jahr (diese können auch gebündelt absolviert werden) in folgender Zusammensetzung:

6–8 Credits Fortbildung (Fortbildung in psychosomatischer und psychosozialer Medizin. Ab 2004 SAPPM akkreditierte Fortbildung) und 12–14 Credits Supervision oder Intervision (Supervision belegt, Intervision Gruppengrösse mindestens 3 Mitglieder, Beleg durch Gruppenmitglied). Lehrtätigkeit von SAPPM-akkreditierten Weiter- und Fortbildungen wird für die Rezertifizierung anerkannt. 
Verabschiedet vom SAPPM-Vorstand am 06.12.2001   

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