Interdisziplinärer Schwerpunkt SAPPM

Antrags- bzw. Rezertifizierungsformular bitte senden an: sekretariatnoSpam@sappm.noSpamch
 

Der interdisziplinäre Schwerpunkt Psychosomatische und Psychosoziale Medizin SAPPM ist gemäss Art. 57 lit. b WBO von der FMH / SIWF anerkannt. Er bescheinigt in erster Linie nach aussen, dass der/die Titelträger:in über eine vertiefte Weiterbildung in psychosomatischer und psychosozialer Medizin verfügt. Die Vorteile betreffen die Ausschreibung, die Absicherung bei Wirtschaftlichkeitsprüfung und die Besitzstandwahrung.

Seit 1.3.2009 existiert eine eigene TARMED-Tarifpositionen 00.0525, die den SAPPM-Titelträger:innen vorbehalten ist.

Die SAPPM ist für die Sicherstellung einer einwandfreien Qualität der Weiterbildung verantwort­lich. Sie erteilt den interdisziplinären Schwerpunkt ausschliesslich aufgrund des Fähigkeitsprogramms "Psychosomatische und Psychosoziale Medizin SAPPM", das Bestandteil dieses Vertrages (mit der FMH/SIWF) ist.

 

Kriterien zur Anerkennung von Ausbildungsangeboten zur Erreichung des iSP SAPPM

1.1 Die Ausbildungen, der von der SAPPM zertifizierten schweizerischen WBI, WBS, WBM, WBTA  (im Nachfolgenden «Institutionen» genannt) werden uneingeschränkt zum Erreichen des ISP - Titels anerkannt.

1.2 Die Anerkennung ausländischer Weiterbildung geschieht analog des Art. 33 des SIWF:

  • Die Gesamtheit der anerkannten Ausbildungsstunden, die in ausländischen Institutionen absolviert wurde, kann die Hälfte der für den ISP geforderten Stunden (max. 180 von 360h) nicht überschreiten. Die übrigen Stunden müssen in einer der erwähnten schweizerischen Institutionen vollendet werden. Die Zustimmung der Titelkommission für besondere Ausnahmen dieser Reglung muss vorgängig von der/dem Kandidat:in eingeholt werden.

Anforderungen, damit eine auswärtige Ausbildung anerkannt werden kann:

  • Die Institution, Gesellschaft oder der Ausbilder müssen zum Zeitpunkt der Ausbildung des/der Kandidat:in Mitglied der EAPM (International Association of Psychosomatic Medicine) oder einer national anerkannten psychosomatischen Ausbildungsorganisation sein. Die Ausbilder müssen über eine äquivalente eigene Ausbildung verfügen, wie SAPPM-Ausbilder.
  • Die ausbildende Instanz muss schriftlich in Form einer Liste der behandelten Themen attestieren, dass entsprechende, d.h. für den ISP geforderten Inhalte, unterrichtet worden sind. Diese sind nach Theorie, Fertigkeiten und Supervision aufzugliedern.
  • Wenn der Kandidat nur einen Teil der Ausbildung bei einer entsprechenden nichtschweizerischen Instanz absolviert hat, braucht es eine entsprechende Bestätigung, und der Rest der Ausbildung muss in einer der erwähnten Schweizer Institutionen ausgewiesen werden.
  • Eine Ausnahme zu Art. 2.2 bildet der in Deutschland erworbene Facharzttitel Psychosomatische Medizin, welcher vollumfänglich anerkannt wird (analog Art 33 SIWF).

1.3 Psychiatrie FMH

Der alleinige Facharzttitel in Psychiatrie ist nicht gleichzusetzen mit dem Titelerhalt ISP.

30% der Ausbildung (d.h. 120h, aufgeteilt in Theorie, Fertigkeiten und Supervision) muss spezifisch Psychosomatische Medizin beinhalten, oder an einem SAPPM anerkannten schweizerischen WBI/WBS/WBTA/WBM erbracht worden sein.

1.4 Vormaliger Fähigkeitsausweis für Delegierte Psychotherapie

Der Erwerb des Fähigkeitsausweises für Delegierte Psychotherapie betrug 60h Ausbildung. Diese Grundausbildung und die jeweiligen Zertifizierungen (soweit anerkannt) kann an den Erwerb des ISP-Titels angerechnet werden.

1.5. Es besteht seit 2017 (Protokoll vom 13.07.2017) eine gegenseitige Anerkennungsvereinbarung zwischen der SAPPM und der SMSH (Société médicale suisse d’hypnose / Schweizerische Ärztegesellschaft für Hypnose), gemäss welcher für Träger des FA Medizinische Hypnose SMSH 120 Credits für den ISP-Titel anerkannt werden, nämlich 29 Credits Theorie, 61 Credits Fertigkeiten und 30 Credits Intervision.

1.6 Die Aufgabe, die notwendigen Nachforschungen zu tätigen und die nötigen Dokumente zu liefern, welche Punkte 2.1.-2.5 verlangen, obliegt dem/der Kandidat:in. Die Unterlagen müssen von den Kandidat:innen offiziell übersetzt in einer der Landessprachen vorgelegt werden.

1.7 Ausnahmeregelungen: Für Kandidat:innen, die eine deutlich höhere Anzahl Stunden (> 500h) als die für den ISP erforderlichen 360h vorweisen können, diese Ausbildungen aber mangels Erfüllung der formalen Bedingungen als Weiterbildungsstätten nicht anerkannt werden können, deren Inhalt aber äquivalent scheint, kann die BiKo von Fall zu Fall über eine Titelvergabe entscheiden.

 

Evaluation WBI, WBS, WBTA und WBMA

Die SAPPM evaluiert Weiterbildungsinstitute (WBI), Weiterbildungsstätten (WBS), Weiterbildungsteilangebote (WBTA) und Weiterbildungsmodulangebote (WBMA).

WBI Basel BIPM (www.psychosomatik-basel.ch
WBI Zürich: IHM (www.ihm-institut.ch
WBI Romandie IMPPRo (Hier Klicken.
WBI Ticino ISTI PSISO   

Möchten Sie sich als WBI, WBS, WBTA oder WBMA qualifizieren? Hier finden Sie unsere Reglemente und Antragsformulare.

 

 

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