Anordnungsmodell psychologische Psychotherapie

Kurzinformation zum Anordnungsmodell psychologische Psychotherapie

1. Die Titelträger:innen SAPPM sind autorisiert eine psychologische Psychotherapie anzuordnen. Das Anmeldeformular finden Sie oben unter Anordnung psychologische Psychotherapie.

2. Diese erste Anordnung kann nach 15 Sitzungen ohne grösseren administrativen Aufwand (mit demselben Formular) nochmals um 15 Sitzungen verlängert werden.

3. Zeichnet sich ab, dass eine angeordnete psychologische Psychotherapie mehr als 30 Sitzungen benötigt, braucht es einen Verlängerungs-Antrag. Im Gegensatz zu Haus- und Kinderärztinnen können Titeltrräger:innen SAPPM diesen Verlängerungs-Antrag eigenständig veranlassen (d.h. ohne eine Fremdbeurteilung durch eine/n Facharzttitelträger:in für Psychiatrie).

5.Idealerweise verfasst der/die behandelnde Psycholog:in (ca. ab 25. Sitzung einen Verlaufsbericht) z.H. der/des Titelträger:in SAPPM) anhand des obenstehenden Formulars Verlängerungs-Antrag 30h SAPPM.

6. Der/die Titelträger:in ergänzt dieses Verlängerungs-Formular mit den notwendigen Zusatzangaben (Begründung für Verlängerung) auf dem Deckblatt und sendet den gesamten Antrag an den/die Vertrauensärzt:in der Versicherung.

7. Selbstverständlich gilt diese Antrags-Prozedur nur für angeordnete psychologische Psychotherapie (früher: "delegierte Psychotherapie") und nicht für die eigene ärztliche Behandlungen durch Titelträger:innen SAPPM.

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