„Psychosomatische und Psychosoziale Medizin“ ist ein von der FMH / SIWF anerkannter interdisziplinärer Schwerpunkttitel (Art. 50 ff WBO SIWF). Der Titel ist geschützt. Er bescheinigt in erster Linie nach Aussen, dass der/die Titelträger:in über eine vertiefte Weiterbildung in psychosomatischer und psychosozialer Medizin verfügt. Die titelassoziierten Vorteile betreffen die Ausschreibung, die Absicherung bei Wirtschaftlichkeitsprüfung und die Besitzstandwahrung.
Seit 2009 existiert zudem eine eigene TARMED-Tarifpositionen 00.0525, die den SAPPM-Titelträger:innen vorbehalten ist. Im zukünftigen TARDOC figuriert eine eigene Position im Kapitel „Fachspezifische Versorgung“ (JZ).
Voraussetzung zum Erwerb des Schwerpunkttitels ist eine abgeschlossene Facharztausbildung sowie ein quantitativ und qualitativ korrekt ausgewiesenes Weiterbildungs-Curriculum von mindestens 360 SAPPM-anerkannten Weiterbildungscredits, gemäss dem Weiterbildungsprogramm „Psychosomatische und Psychosoziale Medizin SAPPM“ (letzte Revision 2019).
Die Erhaltung des Schwerpunkttitels erfordert jährlich ein obligatorisches Fortbildungspensum von mindestens 20 SAPPM-anerkannten Fortbildungscredits.
Die Ausbildungen der von der SAPPM zertifizierten schweizerischen Weiterbildungsinstitute (WBI), Weiterbildungsstätten (WBS), Weiterbildungsmodule (WBM) und Weiterbildungsteilangebote (WBTA) – im Nachfolgenden «Institutionen» genannt – werden uneingeschränkt zum Erreichen des iSP – Titels anerkannt. Die genannten Institutionen eröffnen mehrere Optionen an Weiterbildungs-Curricula.
Die Anerkennung ausländischer Weiterbildung geschieht analog des Art. 33 der WBO des SIWF: Die Gesamtheit der anerkannten Ausbildungsstunden, die in ausländischen Institutionen absolviert wurde, kann die Hälfte der für den iSP geforderten Credits (max. 180 von 360 Credits) nicht überschreiten. Die übrigen Stunden müssen in einer der erwähnten schweizerischen Institutionen vollendet werden. Die Zustimmung der Titelkommission für besondere Ausnahmen dieser Reglung muss vorgängig von der/dem Kandidat:in eingeholt werden.
Anforderungen, damit eine auswärtige Ausbildung anerkannt werden kann:
Der alleinige Facharzttitel in Psychiatrie und Psychotherapie ist nicht gleichzusetzen mit dem Titelerhalt iSP. 30% der Ausbildung (d.h. 120h, aufgeteilt in Theorie, Fertigkeiten und Supervision) muss spezifische Psychosomatische Medizin beinhalten, bzw. an einer der SAPPM anerkannten Institutionen erworben worden sein.
Der Erwerb des (früheren) Fähigkeitsausweises für Delegierte Psychotherapie betrug 60h Ausbildung. Diese Grundausbildung und die jeweiligen Zertifizierungen (soweit anerkannt) können an den Erwerb des iSP-Titels angerechnet werden.
Es besteht seit 2017 eine gegenseitige Anerkennungsvereinbarung zwischen der SAPPM und der SMSH (Société médicale suisse d’hypnose / Schweizerische Ärztegesellschaft für Hypnose), gemäss welcher für Träger:innen des FA Medizinische Hypnose SMSH 120 Credits an den iSP-Titel anerkannt werden, nämlich 29 Credits Theorie, 61 Credits Fertigkeiten und 30 Credits Intervision.
Antragsstellende sind verantwortlich für das korrekte und vollständige Ausfüllen der Anträge. Vorbeurteilungen, z.B. zu noch notwendigen Credits oder andere Voranfragen, werden separat mit einer Pauschale verrechnet. Ihre Anfragen können Sie per Mail an info@sappm.ch schicken.
Welcher Weiterbildungsweg passt zu mir?
Angepasst an Ihre Arbeits- und Lebenssituation finden Sie die massgeschneiderte Lösung.
Der iSP SAPPM muss alle 5 Jahre rezertifiziert werden. Dazu müssen minimal 20 Credits an psychosomatischer und/oder psychosozialer (von der SAPPM akkreditierte) Fortbildung pro Jahr nachgewiesen werden.
Von diesen minimal 20 Credits müssen mindestens 6 – 8 Credits Fortbildung in psychosomatischer und/oder psychosozialer Medizin absolviert werden, und mindestens 12 – 14 Credits aus Supervision / Intervision bestehen.
Der/die Supervisor:in oder die Intervisionsteilnehmenden (mindestens 3 Personen) bestätigen sich gegenseitig die regelmässige Teilnahme. Idealerweise und zum eigenen Schutz wird eine Liste geführt, in der festgehalten wird, wer welchen Patienten (Initialen) in welcher Sitzung vorgestellt hat.
Werden die Bedingungen für die Rezertifizierung nicht erfüllt, erlischt der interdisziplinäre Schwerpunkt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Rezertifizierung fällig wird.
Die Lehrtätigkeit von SAPPM akkreditierten Weiter- und Fortbildungen wird für die Rezertifizierung anerkannt. Supervisionstätigkeit als SAPPM anerkannte:r Supervisor:in wird als Supervision anerkannt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen