Versicherungs-Administration

Diese Site zu wurde von einer Taskforce von Mitgliedern der Grundversorgung, des Vorstandes sowie Delegierten der SAPPM zusammengestellt. Absicht ist, Erfahrungen und Skills im Umgang mit Versicherungsfragen zu teilen. Die Versicherungs-Administration soll sich auf keinen Fall ausweiten, aber effizienter und fruchtbarer werden!

Deklarieren Sie Ihr Profil bei Versicherungsanfragen

Sachbearbeitende von Versicherungen und Krankenkassen haben oft zu wenig Kenntnisse, wie Sie sich als Fachperson mit Schwerpunkttitel in Psychosomatischer und Psychosozialer Medizin qualifizieren. Um unnötigen Rückfragen zuvorzukommen, lohnt es sich, niederschwellig die Dignität des Schwerpunkttitel-Profils zu deklarieren. Der folgende Text (pdf) kann als Vorlage dienen, um klarzustellen, wie sich Ihr Kompetenzprofil darstellt und legitimiert.

Probleme mit IV-Versicherungsberichten

Die Probleme bei IV-Berichten sind sowohl kommunikativer, fachlicher, als auch systemischer Natur. Es bestehen zudem auch interne Hürden seitens der IV und deren regionalen ärztlichen Diensten (RAD). In diesem Abschnitt wir die aktuelle Problematik analysiert.

Mehr infos

Schwierigkeiten seitens der Ärzteschaft

  • Kommunikationsprobleme: Häufig erhalten behandelnde Ärzt:innen von der IV unpräzise oder ausufernde Fragebögen sowie zu knappe Fristsetzungen. Die Aufforderungen haben oftmals den Charakter eines «Serienbriefes», es fehlt die sachgerechte Individualisierung sowie der direkte Austausch. Ergänzende Rückfragen kommen spät oder gar nicht.
  • Unklarheit der Anforderungen: Die ärztlichen Berichterstattenden sind sich unsicher, welche Details und Formulierungen für den versicherungsmedizinischen Sachverhalt relevant sind. Es besteht oft Unklarheit, wie arbeitsrelevante Einschränkungen präzise und juristisch verwertbar darzustellen sind (siehe unten).
  • Zeitdruck und Bürokratie: Die Formularpflicht, zeitaufwändige Begründungen und Nachforderungen erschweren im ohnehin dichten Praxisalltag eine sorgfältige Berichterstellung.
  • Komplexität/Komorbiditäten: Gerade bei multimorbiden Fällen fällt es schwer, ohne tiefere versicherungs- oder sozialmedizinische Kenntnisse den versicherungsmedizinischen Anforderungen gerecht zu werden.
  • Haltungs-Dilemmata: Die behandelnden Ärzt:innen fühlen sich verpflichtet, die rechtmässigen Ansprüche ihrer Patient:innen adäquat zu unterstützen. Die Patient:innen stehen ihrerseits ganz in Abhängigkeit dieser ärztlichen Berichterstattung. Im Gegensatz zum sonstigen Dienstleistungsauftrag ist bei der Versicherungsberichterstattung aber eine neutrale und gleichsam objektiv-personalisierte Darstellung der gesundheitlichen Ressourcen und Einschränkungen gefordert, losgelöst von den impliziten Erwartungen der Patient:innen. Was bei Dilemmata oder sehr komplexen Fällen entlasten kann, ist eine frühzeitige Anbindung der gesuchstellenden Person an professionelle Patientenorganisation (pro Infirmis, Procap u.a.m.).
Mehr infos

Schwierigkeiten bei der Anerkennung durch die IV/RAD

  • Strenge formale Prüfungen nach versicherungsmedizinischen Kriterien: Die RAD prüfen Berichte auf vollständige und formgerechte Dokumentation, Plausibilität und Nachvollziehbarkeit. Selbst fachlich gute Berichte werden zuweilen nicht berücksichtigt, wenn sie nicht alle IV-relevanten Aspekte explizit adressieren (z.B. genaue Beschreibung des Residualleistungsvermögens).
  • Plausibilitätskontrolle und Leitlinien: Berichte, die von RAD-internen Richtlinien oder vom Standard abweichen, werden häufig kritisiert (z.B. wegen fehlender Differenzialdiagnose oder abweichender Schätzung der Arbeitsunfähigkeit).
  • Widersprüche zu polydisziplinären Gutachten: Einschätzungen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte werden abgelehnt, falls sie im Widerspruch zu spezialisierten Gutachten oder bisherigen beruflichen Abklärungen stehen. Die Falleinschätzung durch die direkt behandelnden Grundversorgenden, welche die Versicherten auch im Langzeitverlauf bestens kennen, müsste indessen deutlich mehr berücksichtigt werden. Es ist zu hoffen, dass die IV-Revision 6a endlich zu einer besseren Einbindung der Behandelnden führt.
  • Systemischer Druck und Ressourcenknappheit: RAD-Ärzt:innen haben oft zu wenig Kapazität, alle Berichte vertieft und vorurteilsfrei zu prüfen. Teilweise werden Leistungszusagen restriktiver geprüft, um Kosten niedrig zu halten, was zu zusätzlicher Skepsis seitens der Berichterstattenden führt.
Mehr infos

Zusätzliche Aspekte

  • Vertrauensproblematik: Objektivität und Unabhängigkeit der Begutachtung werden von Patientenseite und teils auch von Versicherern in Frage gestellt. Berichte in den Medien über nachweislich mangelhafte Gutachten führten zur Vertragskündigung seitens des Bundesamtes für Sozialversicherungen mit IV-Gutachterstellen.
  • Wahrnehmung durch Versicherte: Inadäquat empfundener Umgangsstil sowie weitere negative Erfahrungen mit Gutachterpersonen (Desinteresse, formelhaftes Vorgehen, fehlerhafte Wiedergaben) führen zu weiterem Misstrauen.
  • Aber, Sondereinsatz kann sich lohnen: Eine enge schriftliche und persönliche Kooperation zwischen ärztlich Behandelnden und IV/RAD sowie die konsequente Orientierung an versicherungs- und arbeitsrelevanten Leitlinien erhöhen die Chancen auf Akzeptanz ärztlicher Berichte deutlich (siehe unten).

Wie erstelle ich einen konzisen Versicherungsbericht?

Grundabsicht ist, die Einschränkungen und Ressourcen der versicherten Person so klar und schlüssig übermitteln, dass der RAD darauf aufbauend entscheiden kann, ohne dass externe Gutachter beigezogen werden müssen. Dabei sollten die Berichte an die Taggeldversicherungen keine Widersprüche zu evtl. späteren IV-Berichten aufweisen. Und die Prozedur ist klar: Reintegration geht vor Rente.

Anstelle des Ausfüllens eines unspezifischen Serien-Fragebogens kann ein auf den Fall adaptierter ärztlicher Bericht erstellt werden, der folgende entscheidenden Sachverhalte adressiert:

Inhaltliche Checkliste zum Verfassen von Arztberichten zuhanden der IV

Administrationshilfe durch KI?

Effiziente Werkzeuge zur Verbesserung der Berichterstattung bietet inzwischen auch die KI. Eine Textanalyse, bspw. mit der Aufforderung, «überprüfe meine Aussagen über Ressourcen und Einschränkungen gemäss den Richtlinien des Mini ICF-APP» oder «überprüfe mein Bericht in Bezug zur obenstehenden Checkliste» können blinde Flecken aufdecken.

Ihre Fach-Expertise einbringen

Die medizinische Fachexpertise liegt bei den Titeltragenden SAPPM! Leider war der versicherungsrechtliche Umgang mit funktionellen, resp. «somatoformen» Leiden über Dekaden ohne Bezug zur Fachwelt. Im Anschluss an ein Leiturteil des Bundesgerichtes 2015 (BGE 141 V 281, E. 4.1.3) folgte die SAPPM dem Aufruf des Bundesgerichts und veröffentlichte 2018 zusammen mit der heutigen Swiss Pain Society fachspezifische Begutachtungsleitlinien. Die Systematik und die Indikatorenlisten dieser Begutachtungsleitlinien können Ihnen bei der Berichterstattung helfen, fachrelevante Fakten aus dem Blickwinkel unserer Fachexpertise systematisch zu erfassen und zu referenzieren. Ein Querverweis auf die Leitlinien ist nützlich.

Stilistische Do’s and Don’ts

Der IV-Bericht gewinnt an Impact, wenn er folgende stilistischen Grundregeln beachtet:

Die Schilderung der betreffenden Person soll deren individuelle, gesundheitliche Lage für den Leser plastisch werden lassen (Zitat: «So wie in einem Roman von Dostojewski»). Alle anamnestischen Angaben seitens der Patienten werden im Konjunktiv geschrieben.

Die geschilderten Fakten sollten konkrete, zumindest semi-objektive Befunde beinhalten. Aussagen wie „Die Patientin sagt, sie habe Konzentrationsstörungen“ reichen nicht aus. Stattdessen müssen konkrete Funktionsbeeinträchtigungen beschrieben werden, z.B.:

«Die Patientin ist im Kontakt verlangsamt. Es zeigt sich eine hohe Antwortlatenz, der Sprachduktus ist verarmt (qualitativ und quantitativ). Die Entscheidungsfähigkeit ist herabgesetzt. Die Patientin kann selbst einfache Aufgaben (z. B. Einkaufen im Supermarkt) nicht zeitgerecht umsetzen, da sie unentschlossen vor den Regalen steht»…y

Bei der ärztlichen Einschätzung sollten schließlich Fakten von Meinungen klar ersichtlich getrennt werden. Direkte Rentenforderungen sollten unbedingt vermieden werden. Denn Leistungsprüfung und der Rentenzuspruch erfolgt in der Schweiz in Aufgabenteilung und Letzteres ist Sache der Versicherungsmedizin aufgrund der von uns dargelegten Fakten.

Hilfreiche psychometrische Instrumente zur Untermauerung von Aussagen

Ein Versicherungsbericht gewinnt an Bedeutung, wenn Aussagen, z.B. zu einem psychopathologischen Befund oder der Leistungsfähigkeit, durch Ergebnisse standardisierter Fragebögen untermauert werden. Anbei eine kleine Auswahl an geeigneten und einfach zugänglichen Instrumenten:

Mehr infos

Psychopathologischer Befund gemäss AMDP

Das AMDP-System (AMDP= Arbeitsgemeinschaft für Methodik und Dokumentation in der Psychiatrie) ist ein System zur standardisierten Erfassung und Dokumentation eines psychopathologischen Befundes. Es wird international verwendet und beinhaltet einen kurzen Algorithmus der Beurteilbarkeit von Symptomen. Die Anwendung davon erhöht die Glaubwürdigkeit der Angaben.

Mehr infos

Psychometrische Testungen

Psychometrische Testungen wie z.B. BDI, HADS, DASS oder PHQ-D Fragebogen sind ebenfalls sehr hilfreich. Es ist sinnvoll, die ausgefüllten Dokumente beizulegen; denn was der IV abgegeben wurde, muss später als Dokumentation in deren Beurteilung einbezogen werden.

Mehr infos

Mini-ICF-APP

Dieses Instrument unterstützt eine differenzierte Beurteilung der Arbeitsfähigkeit und der verfügbaren Ressourcen in einer Verweistätigkeit. Diese Erfassung hilft den Eingliederungsprozess zu beschleunigen und gegebenenfalls zusätzliche gutachterliche Abklärungen überflüssig zu machen. Das Mini-ICF-APP ist ein Kurzinstrument (Mini), das ermöglicht, in Anlehnung an die internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit (ICF), die Dimensionen Aktivität (A) und Partizipation (P) bei psychischen Störungen (P) zu erfassen und zu qualifizieren. Das Mini-ICF-APP wurde in einer renommierten psychosomatischen Reha-Einrichtung entwickelt und findet seither vielfache Anwendung.

Kontakt aufnehmen: „Im Zweifel rufe ich immer an…“

Das lohnt sich! Stetige Bemühungen zur Zusammenarbeit helfen, einen Prozess in Gang zu bringen, wo Kooperation möglich wird. Seitens der Behandelnden und seitens der IV besteht grundsätzlich ein gemeinsames Interesse, den betroffenen Personen, wenn immer möglich, einen Zugang zu einer befriedigenden Berufstätigkeit zu ermöglichen.

Sinnvoll ist der Austausch oftmals bevor ein Gutachten in Auftrag gegeben wurde, denn dieses hat aus juristischer Sicht dann einen wegentscheidenden Impact, ist aber erfahrungsgemäss nicht immer wirklich zweckdienlich. Ebenfalls wertvoll ist, wenn die Zusammenarbeit während der Eingliederungsphase der Patient:innen konstruktiv verläuft. Hier kann eine sehr gute Dynamik entstehen, wenn alle am gleichen Strick ziehen.

Wie rechne ich den Aufwand des Versicherungsberichts korrekt ab?

Das Honorar für einen Versicherungsbericht ist auch ein Ausdruck davon, wieviel Selbstachtung und – Würde man sich zugesteht. Im Sinn einer gerechtfertigten Abgeltung ist es ratsam, auch in Honorarfragen genau zu sein: der gesamte Zeitaufwand soll erfasst und abgerechnet werden. Das Wissen um eine lohnende Berichterstattung macht das Verfassen der Berichte auch etwas leichter.

Mehr infos

TARDOC unterscheidet folgende Positionen bei Berichten an Dritte:

  • 25.0030: Ärztlicher Bericht z. H. Versicherer, pro Min.- Dies ist die primäre Position für IV-Berichte, die Befunde, Therapieverläufe und Rehabilitationspotenziale beschreiben. Wird pro Minute abgerechnet und deckt umfassende Berichte ab, inklusive sozialmedizinischer Einschätzungen. Zusätzlich kann u. U. für das Studium von Fremdberichten, Position AA.15.0010 „Studium von Fremdakten in Abwesenheit des Patienten, pro 1 Min“ (zeitlich nicht begrenzt, sollte jedoch dokumentiert werden) zum Zuge kommen.
  • 25.0010: Erstellung eines ärztlichen Berichts zuhanden eines anderen Arztes, eines Therapeuten oder der Pflege, pro Min.
  • 25.0020: Erstellung eines ärztlichen Berichts zuhanden des Patienten oder eines Angehörigen, pro 1 Min.
  • 25.0040: Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses in Abwesenheit des Patienten
  • 25.0050: Ärztliches Auftrags-Gutachten, pro 1 Min. Darunter versteht man eine im Auftrag vorgenommene Beurteilung durch eine für die Fragestellung(en) ausgewiesene Expertin oder Experten hinsichtlich grundsätzlicher und/oder umstrittener Probleme von Krankheit, Unfall und von versicherungsspezifischen Fragen, auch ohne direkten Bezug zur aktuellen Behandlungssituation der versicherten Person. Die Abrechnung des Gutachtens erfolgt gemäss Vereinbarung mit dem Kostenträger/Auftraggeber und ist diesem in Rechnung zu stellen.

Falls absehbar ist, dass ein IV-Bericht mehr Zeit in Anspruch nehmen wird, lohnt es sich telefonische Rücksprache mit der Person der IV zu nehmen, die den Bericht in Auftrag gegeben hat. Dies ist bei komplexen psychosomatischen Situationen oft der Fall und wird in der Regel von der auftraggebenden Person gutgeheißen.

Bei Berichten an die Taggeldversicherung ist zu beachten, dass nach Versicherungsvertragsgesetz abgerechnet werden kann. Hier sind die Stundentarife deutlich höher (bis zu CHF 300.- pro Stunde). Rechnungsstellungen werden i.d.R. problemlos akzeptiert, wenn der Bericht eine entsprechende Qualität aufweist.

Weiterführende Informationen

Weitere Links und Referenzen zum Thema «Versicherungsbericht»

  • AMDP: Mit Seminaren in der Schweiz
  • Mini ICF APP: Vortrag von M. Linden am Unispital Basel (online verfügbar); Seminare in der Schweiz bspw. durch IV (Bildungszentrum IV, Schulungsangebot)
  • Website SAPPM: Dokumente und Downloads/ Begutachtung Leitlinien/ speziell 1.2 Komplex Persönlichkeit, 1.2.1 Allgemeine Indikatoren zur Persönlichkeitsentwicklung
  • Fragebögen: DASS, BDI II und HAMILTON online erhältlich
  • Patientenorganisationen: PROCAP, Pro Infirmis,
  • „Die schweizerische Invaliditätsvorsorge – Ein bewährtes System einfach erklärt“ (Broschüre des BSV als pdf: neu und übersichtlich)
  • Instrument zur Früherfassung
  • Plattform für Ärzteschaft
  • Zum Thema Standardindikatoren („funktioneller Schweregrad“ und „Konsistenz“): Interpretation und Handhabung aus Sicht der IV